Privatsphäre


Entsprechend dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens bezüglich der Behandlung von personenbezogenen sozialen Daten, haben Sie das Recht, die Daten einzusehen und korrigieren zu lassen, nachdem Sie einen Identitätsnachweis erbracht und den gesetzlichen Beitrag in Höhe von 2,48€ geleistet haben.

Stellen Sie also Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Anschrift an unseren Dienst „Schutz der Privatsphäre und medizinische Daten“; wir informieren Sie im Anschluss über die weitere Vorgehensweise.
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